Ich rechne in meiner Praxis in der Regel nach dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) ab. Diese finden Sie frei zugänglich im Internet. Gerne händige ich Ihnen aber auch eine Kopie der GebüH aus, bitte sprechen sie mich hierauf an.

Sollte ich über die GebüH hinaus abrechnen, informiere ich Sie natürlich VOR der Behandlung hierüber (z. B. bei Blutegelbehandlungen, Psychotherapie, kognitiver Verhaltenstherapie oder Hypnose).

Eine Kostenübernahme durch eine (Zusatz)Versicherung oder Beihilfestelle ist nicht gewährleistet.

Sollten Unstimmigkeiten mit Ihrem Kostenträger auftreten (sofern vorhanden), setzen Sie sich bitte mit Ihrem Versicherer bzw. Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um dort eine Klärung herbeizuführen. Gerne können Sie mich ebenso hierauf ansprechen, um dies zu besprechen.

Sofern dann immer noch ein „Restbetrag“ unberücksichtigt bleibt, so sehen Sie dies bitte als Investition in Ihre Gesundheit.

Unabhängig von einer Erstattung durch Beihilfestellen oder private Krankenversicherungen, ist der Rechnungsbetrag immer in voller Höhe zu zahlen.

Bei Auftragsleistungen, die ein Labor, z. B. Mikrooek, Biolabor Hemer, Synlab für eine Blut oder Stuhluntersuchung erbringt, erfolgt die Rechnungsstellung direkt über das betreffende Labor.

Hier informiere ich Sie natürlich vorab über die Kosten, habe aber ansonsten keine Möglichkeit hierauf einzuwirken, da Sie die Rechnung direkt über das Labor erhalten. In diesem Fall bitte ich Sie, bei Fragen, dies zunächst mit dem betreffenden Labor zu klären.